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Ausstellung "Ohne Angst verschieden sein ..." - Startseite

Das Projekt

Die Geschichte der Behinderung ist so alt wie die Geschichte der Menschheit. Seit jeher sind Menschen von körperlichen, geistigen oder seelischen Veränderungen betroffen, die sie in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen.

In den antiken Hochkulturen galt Behinderung als eine ‚Laune der Götter’. Kamen in den griechischen Stadtstaaten missgebildete Kinder zur Welt, setzte man sie aus; im Römischen Reich entschieden die Väter über Leben und Tod ihrer behinderten Nachkommen. Den Menschen des christlichen Mittelalters galt Behinderung als Werk des Teufels. Während der Frühen Neuzeit entstanden die ersten ‚Narrenhäuser’, Ende des 18. Jahrhunderts gab es in Deutschland Blindenanstalten, Körperbehindertenheime folgten.

Im 19. Jahrhundert trat zwar der therapeutische Aspekt in den Vordergrund, aber das Prinzip des Wegsperrens von Behinderten in ‚Krüppelheimen’ und ‚Idiotenanstalten’ blieb der Normalzustand. Die Kriegsversehrten der beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts rückten das Thema Behinderung in ein etwas anderes Licht. Zu den vielen Millionen Opfern des Nationalsozialismus gehören auch 150.000 psychisch Kranke, ermordet in Rahmen eines Euthanasieprogramms zur Verwirklichung des NS-Rassenwahns.

In den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik entwickelten sich zwar die Therapiemöglichkeiten und -einrichtungen, an der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen änderte sich aber wenig. Erst in den 1970er Jahren setzte ein allmählicher Wandel ein, aus dem der Integrationsansatz hervorging. Seit 1994 verbietet ein Zusatz zu Artikel 3 des Grundgesetzes die Diskriminierung von behinderten Menschen, und 2009 trat die von den Vereinten Nationen beschlossene UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland in Kraft.

Ausdruck des sich wandelnden Selbstverständnisses von Menschen mit Behinderungen und einer veränderten gesellschaftlichen Sichtweise ist der Ansatz der Inklusion. Inklusion ist ein Menschenrecht und bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen oder ausgegrenzt werden darf.




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